Erste-Hilfe Kurse

Um Sie als Ersthelfer zu qualifzieren, bietet Ihnen der DRK-Kreisverband-Aurich eine Vielzahl von Kursen bzw. Lehrgängen an. Unsere Lehrgänge wenden sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.

Ihre Teilnahme an einem unserer Kurse können Sie sich einfach und bequem Erste-Hilfe-Kurse online buchen online oder durch telefonische Anmeldung unter 04941 93 35 0 buchen.

Sollte der von Ihnen gewünschte Lehrgang derzeit nicht angeboten werden, treten Sie bitte mit uns in Kontakt. In diesem Fall können wir Ihre Kursteilnahme bzw. Ihren Fortbildungswunsch individuell mit Ihnen abstimmen.

Unser Kursangebot

 Derzeit können Sie aus folgenden Angeboten wählen:

  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber für Schulklassen
    Dieser Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten, richtet sich jedoch direkt an Schulklassen bzw. wird im Klassenverband durchgeführt.

  • Erste Hilfe Grundausbildung
    Intensivlehrgang zu unterschiedlichen Anlässen der Erste-Hilfe-Leistung. Durch die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten soll der Teilnehmer die nötige Sicherheit zur Durchführung der Erste Hilfe Maßnahmen bekommen. Der Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Mit diesem Kurs erhalten sie den notwendigen Nachweis zur Erlangung der Fahrerlaubnis aller Klassen. Der Kurs richtet sich auch an Firmen oder Institutionen.
    Wichtigstes Element der betrieblichen Erste Hilfe sind ausgebildete Ersthelfer. Die Ausbildung erstreckt sich auf das gesamte Unfallgeschehen im Unternehmen, vom leichten Unfall bis zum Notfall, von der Verletzung durch mechanische Einwirkungen über solche durch thermische und chemische Einwirkungen bis hin zu Unfällen durch elektrischen Strom. Auch für den Notfall, aufgrund einer akuten, nicht betriebsbedingten Erkrankung muss der Ersthelfer im Betrieb gewappnet sein.
    Die Lehrgangsgebühren für die Erste-Hilfe-Grundausbildung werden von den Unfallversicherungsträgern übernommen. Durch die DGUV-Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ ist festgelegt, wie viele Ersthelfer in den Betrieben zur Verfügung stehen müssen. Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb:

    • Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten: ein Ersthelfer
    • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:  5 % Verwaltungs- u. Handelsbetriebe 10 % in sonstigen Betrieben

  • Erste Hilfe Fortbildung
    Damit bei den betrieblichen Ersthelfern die erworbenen Kenntnisse im Lauf der Jahre nicht allmählich in Vergessenheit geraten, ist eine regelmäßige Fortbildung (9  Unterrichtseinheiten) innerhalb von zwei Jahren notwendig. Die Lehrgangsgebühren für die Erste-Hilfe-Fortbildung werden von den Unfallversicherungsträgern übernommen. Durch die DGUV-Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ ist festgelegt, wie viele Ersthelfer in den Betrieben zur Verfügung stehen müssen.
  • Erste Hilfe am Kind
    Dieser Kurs richtet sich speziell an Eltern, Großeltern, Erzieher und an alle, die mit Kindern zu tun haben. Sie erlernen die Versorgung bedrohlicher Blutungen bei Kindern, aber auch die lebensrettenden Sofortmaßnahmen, die bei Atemstörungen und Störungen des Herz-Kreislaufsystems zu treffen sind. Der Kurs umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Anmeldung über die DRK-Geschäftsstelle unter Tel.-Nr. 04941/9335-0.